Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Ihre Beschwerden ergotherapeutisch behandelt werden können und sollten, so halten Sie am Besten direkte Rücksprache mit einer freien ergotherapeutischen Praxis.
Suchen Sie einen Arzt Ihrer Wahl auf, schildern Sie ggf. Ihr Krankheitsbild und bitten um ergotherapeu-fische Maßnahmen
Anmerkung:
Sollte eine ergotherapeutische Verordnung aus verschiedenen Gründen durch Ärzte nicht möglich sein, so können Sie als Selbstzahler stets ergotherapeutische Behandlungen in Anspruch nehmen. Auch in diesem Fall sprechen Sie mit einer freien ergotherapeutischen Praxis
Ihrer Wahl.
Hinweis:
Ergotherapie kann und wird auch im Rahmen der Prävention angewendet, also vorbeugend, um z.B. die Konzentrationsfähigkeit bei Schulkindern zu fördern, für Stressprävention, Stärkung der auditiven Wahrnehmung und das frühzeitige Trainieren der Feinmotorik. Ebenso gibt es Präventionsprogramme für den Bereich Altersheilkunde/Geriatrie.
Fragen Sie den Ergotherapeuten Ihres Vertrauens nach Präventionsmaßnahmen in seiner Einrichtung. Häufig fördern und bezuschussen die Krankenkassen derartige Programme für Sie als Teilnehmer oder Angehöriger!